Immobilienangebote mit der Eigenschaft barrierefrei, rollstuhlgerecht auf www.barrierefrei-immo.de

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Themenportal für barrierefreie Immobilien

Barrierefrei bedeutet, dass jeder Bürger alles im Lebensraum, der barrierefrei gestaltet worden ist, betreten, befahren und selbständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe sicher benutzen kann.

Mit einer einzelnen baulichen Veränderung lässt sich dabei Barrierefreiheit nur in den seltensten Fällen verwirklichen. Eine Wohnung ist zum Beispiel nur dann barrierefrei, wenn das auch für den Zugang zum Haus, den Weg zur Mülltonne oder zum Parkhaus gilt und wenn in diesem Haus auch jeder Nachbar von jedem Nachbarn besucht werden kann.

Im Normenausschuss Bauwesen (NABau) ist die DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2 für Wohnungen" erarbeitet worden. Ziel dieser Norm ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des Wohnraumes weitgehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.

Darauf sollten Sie beim Kauf, bei der Anmietung oder beim Bau einer Immobilie achten:

Aussenanlagen

• Wege zu Gebäuden sollten schwellen- und stufenlos und mindestens 1,20 m bis 1,50 m breit sein
• ist dies nicht möglich, sollten Rampen, Aufzugsanlagen, Hebebühnen oder Treppenlifte vorhanden sein
• Stellplätze für Fahrzeuge sollten in der Nähe des Eingangs sein und mindestens 3,50 m breit und 5,00 m tief
• Garagen sollten mit einem automatischen Antrieb für das Tor ausgestattet sein

Eingangsbereich und Türen

• auf gute Beleuchtung bei Gebäudezugängen ist zu achten
• die Montagehöhe der Türdrücker sollte zwischen 85 cm und 105 cm liegen
• die Tür muss mit geringem Kraftaufwand zu bedienen sein
• die Durchgangsbreiten dürfen nicht schmaler als 90 cm sein
• Treppen sollten über beidseitig Handläufe verfügen bzw. alternativ über einen Treppenlift
• sind im Bereich der Türen Schwellen vorhanden, dürfen diese nicht höher als 2 cm sein
• an der Eingangstür sollte mindestens eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m vorhanden sein

Räume der Wohnung

• in allen Räumen muss ausreichend Bewegungsfläche zur Verfügung stehen
• die Bewegungsfläche vor Türen muss ausreichend sein
• Innentüren sollten mindestens 80 cm, besser 90 cm Durchgangsbreite haben
• Fenster sollten mit einem geringen Kraftaufwand zu bedienen sein
• Fenster sollten nach Möglichkeit über automatische Öffnungs- und Schließsystem verfügen
• Terrasse, Loggia oder Balkon sollten schwellenlosen erreichbar sein

Sanitärräume

• der Sanitärraum soll mindestens 1,80 x 2,20 m groß sein
• Raumtüren müssen nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein
• der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand muss mindestens 25 cm betragen
• Bein- und Kniefreiraum unter dem Waschtisch muss vorhanden sein
• Waschtische sollten mindestens 50 cm tief und in der Höhe entsprechend der Bedürfnisse der Nutzer montiert sein
• für Rollstuhlbenutzung ist eine Tiefe von mindestens 55 cm bei Waschtischen empfehlenswert
• für Rollstuhlbenutzung sollte ein WC mit einer Bautiefe von mindestens 70 cm vorhanden sein
• auf die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC ist zu achten
• Duschplätze müssen zum angrenzenden Bodenbereich niveaugleich gestaltet sein
• Einhebelmischarmaturen und ein hoher Spiegel für die Benutzung im Stehen und Sitzen sollten vorhanden sein

Sonstiges

• Wände müssen für die Nachrüstung mit Sicherheitssystemen tragfähig sein
• bei Bedarf sollten Notrufsysteme vorhanden sein bzw. eingebaut werden können
• alle Bedienelemente müssen einfach zu bedienen sein
• Gegensprechanlagen mit akustischer und optischer Anzeige und Türsummer sollten vorhanden sein

Für den Umbau können ggf. nach dem Programm "Altersgerecht Umbauen" bei der KfW-Bank zinsgünstige Darlehen im Rahmen der Gesamtfinanzierung beantragt werden.

Erkundigen Sie sich ggf. auch bei Ihrer Krankenkasse, bei der Pflegeversicherung oder beim Versorgungsamt über Fördermittel und Zuschüsse.

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